Jus@Publicum - Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat entschieden, dass von Ulvi Kulac nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe und derzeit nicht ausgeschlossen sei, dass der 37-Jährige wieder straffällig werden könne. Aus diesem Grund entschied das Landgericht Bayreuth, dass Ulvi Kulac vorerst in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. mehr
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